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Grußwort


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich begrüße Sie auf der Homepage des Arbeitsgerichts Hannover und möchte Ihnen im Folgenden einige Informationen geben, die für Sie möglicherweise hilfreich sind.

Das Arbeitsgericht Hannover ist – wie auch 4 weitere Gerichte – im Fachgerichtszentrum Hannover in den Leonhardtstraße 15 nahe dem Amtsgericht hinter dem Hauptbahnhof Hannover untergebracht.

Das Arbeitsgericht ist für erstinstanzliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Der Sprengel des Arbeitsgerichts Hannover erstreckt sich auf das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover sowie weitere Bereiche der Region Hannover.

Obwohl es häufig sinnvoll ist, die Unterstützung von Anwälten, Gewerkschaften und Verbänden für die Erhebung von Klagen bei dem Arbeitsgericht in Anspruch zu nehmen, besteht auch die Möglichkeit, über die Rechtsantragstelle Hannover an den Tagen Montag bis Freitag eine Klage aufnehmen zu lassen. Eine anwaltliche Vertretung ist nach den Bestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes für das Verfahren vor den Arbeitsgerichten I. Instanz nicht verpflichtend. Zu beachten ist die nach den Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes einzuhaltende Klageerhebungsfrist von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung. Auch können sich Klageerhebungsfristen aus tarifvertraglichen oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Ausschlussfristen ergeben.

Da arbeitsgerichtliche Verhandlungen in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle öffentlich sind, haben Sie die Möglichkeit, als Zuschauerin oder Zuschauer an Verhandlungen teilzunehmen. Sitzungen der aktuell 13 Kammern des Arbeitsgerichts Hannover finden üblicherweise an den Tagen Montag bis Freitag statt.


Mit freundlichen Grüßen


Kilian Wucherpfennig
-Direktor des Arbeitsgerichts-

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